Sélectionnez l'emplacement:

Slovakia VAT – The Rates & Registration

Umsatzsteuerliche Registrierungsvorschriften und USt.-Sätze in der Slowakei

Wenn Sie in der Slowakei geschäftlich tätig sind, müssen Sie die Steuern nach den slowakischen Vorschriften abführen. Dabei ist zu bedenken, dass sowohl die Umsatzsteuersätze für einzelne Produkte und Dienstleistungen als auch die detaillierten Steuervorschriften und Verwaltungsverfahren von denen in anderen europäischen Ländern abweichen können.

Wenn Sie absolut sicher sein wollen, dass Ihre Steuererklärungen korrekt und in Übereinstimmung mit den lokalen Vorschriften abgewickelt werden, dann nutzen Sie unsere VAT Compliance Dienstleistungen in der Slowakei.

Erfahren Sie mehr über unseren VAT Compliance Dienst

Wann muss man sich in der Slowakei für die Umsatzsteuer registrieren?

Alle Unternehmer, die Online-Verkäufe in der Slowakei tätigen, müssen sich in der Slowakei umsatzsteuerlich registrieren lassen, wenn:

  • sie ein Lager in der Slowakei nutzen und ihre Produkte von dort aus an ihre Endkunden versenden, oder
  • sie die Umsatzgrenze von 10 000 EUR (insgesamt in allen Ländern) überschritten haben.

Umsatzsteuerliche Registrierung in der Slowakei - was ist wissenswert?

In der Slowakei müssen dem Finanzamt alle Bankkonten gemeldet werden, die für Verkäufe im Land genutzt werden (z. B. Konten, auf die Kunden Zahlungen für gekaufte Waren leisten oder von denen Rückerstattungen erfolgen, usw., einschließlich Konten, von denen Transportkosten bezahlt werden).

Benötigen Sie Hilfe bei Ihrer USt.-Erklärung? Profitieren Sie von unserer Erfahrung.

Wichtige Informationen zur Umsatzsteuer in der Slowakei

20%

Umsatzsteuersätze in der Slowakei

Der Standard-Umsatzsteuersatz in der Slowakei beträgt 20%. Für einige Produkte und Dienstleistungen gelten jedoch ermäßigte Sätze von 10%.

Aktuelle Informationen über die Umsatzsteuersätze in Europa finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

Format der slowakischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die in den verschiedenen europäischen Ländern vergebenen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern unterscheiden sich in der Art und Anzahl der Zeichen sowie in der Bezeichnung des Ursprungslandes.

Die slowakische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus 12 Zeichen: der aus zwei Buchstaben bestehenden Landesbezeichnung SK und der folgenden Folge von 10 Ziffern.

Benötigen Sie eine slowakische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer? Nutzen Sie unseren Service zur Umsatzsteuerregistrierung in der Slowakei.

Erfahren Sie mehr über den Service

SK1234567890

1234567890

12345/678(9)

Format der slowakischen Steueridentifikationsnummer (TIN)

Die in der Slowakei vergebene Steueridentifikationsnummer unterscheidet sich im Format von der Umsatzsteueridentifikationsnummer.

Diese Nummer besteht aus einer Folge von 9 oder 10 Ziffern. Sie wird automatisch an Unternehmen vergeben, die beim slowakischen Finanzamt als Steuerzahler registriert sind.

Derzeitige Schwellenwerte für den Fernabsatz in der Slowakei

Derzeit gibt es in allen EU-Ländern eine einheitliche Fernabsatzschwelle von 10 000 EUR. Die gesamten Verkäufe in allen EU-Ländern werden auf diesen Schwellenwert angerechnet.

Sobald dieser Schwellenwert überschritten wird, müssen Sie sich in jedem Land, in dem Verkäufe getätigt werden, für die Umsatzsteuer registrieren lassen.

Benötigen Sie Hilfe bei der Umsatzsteuerregistrierung oder Buchführung? Wir können das für Sie tun.

Kontaktieren Sie uns

10 000 EUR

35 000 EUR

Der Schwellenwert für Fernverkäufe gilt in der Slowakei bis zum 30.06.2021

Wenn Sie vor dem 30.06.2021 Fernverkäufe in der Slowakei getätigt haben und diese Verkäufe den Schwellenwert von 35 000 EUR überschritten haben, sollten Sie die rückständige Umsatzsteuer für diesen Zeitraum begleichen.

Haben Sie die Notwendigkeit der Registrierung und die Frist für die Abrechnung der Umsatzsteuer verpasst?

Wir können Ihre Umsatzsteuer rückwirkend anmelden und abrechnen.

Kontaktieren Sie uns

Schwellenwert für den Wert der Einfuhren nach Die Slowakei im Intrastat-System

Wenn der Wert der im Laufe des Jahres aus dem Ausland nach Die Slowakei eingeführten Waren den Betrag von 1 000 000 EUR übersteigt, müssen diese Einfuhren im internationalen statistischen System Intrastat gemeldet werden.

1 000 000 EUR

1 000 000 EUR

Schwellenwert für den Wert der Ausfuhren aus Die Slowakei im Intrastat-System

Übersteigt der Wert der Ausfuhren von Waren aus Die Slowakei ins Ausland den Betrag
von 1 000 000 EUR, müssen diese Ausfuhren im internationalen statistischen System Intrastat gemeldet werden.

Zusätzliche Informationen zur Abrechnung der Umsatzsteuer in der Slowakei

  • Die Umsatzsteuer wird in monatlichen oder vierteljährlichen Berichtszeiträumen abgerechnet.
  • Bei monatlichen Abrechnungen sind die Umsatzsteuererklärungen bis zum 25. des Monats fällig, der auf den Monat folgt, für den die Erklärung gilt (z. B. muss die Erklärung für Januar bis zum 25. Februar eingereicht werden, die für Februar bis zum 25. März usw.).
  • Bei vierteljährlichen Abrechnungen bis zum 25. des Monats, der auf das Quartal folgt, auf das sich die Erklärung bezieht (d.h. bis zum 25. April für das erste Quartal, bis zum 25. Juli für das zweite Quartal, bis zum 25. Oktober für das dritte Quartal und bis zum 25. Januar für das vierte Quartal des vergangenen Jahres).

Profitieren Sie von unseren Umsatzsteuer-Compliance-Dienstleistungen in der Slowakei

Verkaufen Sie online in verschiedenen europäischen Ländern? Müssen Sie Ihr Unternehmen in der Slowakei umsatzsteuerlich registrieren lassen? Haben Sie Angst, dass Sie eine Menge Papierkram in slowakscher Sprache ausfüllen müssen, der auf slowakischen Vorschriften basiert, die sich von denen in Ihrem Land unterscheiden?

Wir erledigen das für Sie! Ohne Nerven, Stress und hunderte von Papieren.

Kontaktieren Sie uns

: